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Marc Biadacz fordert Stärkung der Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland

Der CDU-Bundestagsabgeordnete sieht in der Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Unternehmenserfolg ein wichtiges Instrument, um die Rahmenbedingungen für Startups in Deutschland zu verbessern. Die vom Bundesverband Deutsche Startups e.V. in Auftrag gegebene und jüngst vorgestellte Studie #ESOPasap zieht die gleichen Schlüsse.

Anfang Juni haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsausschuss das Konjunktur- und Zukunftspaket zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Zuge der Corona-Krise beschlossen und darin auch Verbesserungen für die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Unternehmen vereinbart. Der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Böblingen und Berichterstatter für das Thema Startups in der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt diesen Beschluss. "Junge Unternehmen und Startups können besonders in der frühen Unternehmensphase selten Gehälter bezahlen, die mit denen von etablierten Unternehmen vergleichbar wären. Gleichzeitig stehen sie im internationalen Wettbewerb um die besten Talente. Formen der Mitarbeiterbeteiligung bieten daher eine gute Möglichkeit, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, langfristig zu motivieren und an sich zu binden. Neben dem Startup-Rettungsschirm und dem Zukunftsfonds sind Mitarbeiterbeteiligungen ein weiterer wichtiger Baustein, um die Rahmenbedingungen für Startups in Deutschland zu verbessern. Gerade in Zeiten der weltweiten Pandemie müssen wir Startups, die Treiber für Innovationen in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen sind und damit zur Innovationskraft und Wirtschaftsstärke Deutschlands beitragen, unterstützen. Daher sollte der Beschluss des Koalitionsausschusses möglichst schnell auf den Weg gebracht werden", erklärt Marc Biadacz. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung zu prüfen. Das Instrument der Mitarbeiterbeteiligung sieht vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben ihrem Gehalt eine Beteiligung am Unternehmenswert als zusätzliche spezifische Form der Vergütung erhalten und damit am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden. "Im europäischen und internationalen Vergleich ist besonders die steuerliche Attraktivität von Beteiligungsmodellen in Deutschland sehr gering. Das bestätigt auch die vom Bundesverband Deutsche Startups e.V. in Auftrag gegebene und heute vorgestellte Studie #ESOPasap zur Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Die Studie führt uns klar vor Augen, dass die aktuelle Rechtslage den Bedürfnissen der Praxis nicht gerecht wird und es noch einige Stellschrauben gibt, an denen gedreht werden muss. Hierzu gehören die deutliche Erhöhung des Steuerfreibetrages für Mitarbeiterbeteiligungen, die faire Besteuerung des Erlöses von Mitarbeiteranteilen und die Vermeidung von "trockenem Einkommen". Längerfristig müssen wir zudem die Schaffung eines ausgeglichenen Regelungsrahmens für virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen oder die Einführung einer neuen Gesellschaftsform ergänzend zum GmbH-Recht prüfen. Im Buch NEUSTAAT habe ich gemeinsam mit Bundestagskolleginnen und -kollegen Vorschläge gemacht, wie eine konkrete Ausgestaltung dieser Ideen aussehen könnte. In einem ersten Schritt liegt es jetzt an der Bundesregierung, Lösungen zu präsentieren, welche Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes umgesetzt werden sollen", so Marc Biadacz.

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Marc Biadacz fordert Stärkung der Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland

Der CDU-Bundestagsabgeordnete sieht in der Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Unternehmenserfolg ein wichtiges Instrument, um die Rahmenbedingungen für Startups in Deutschland zu verbessern. Die vom Bundesverband Deutsche Startups e.V. in Auftrag gegebene und jüngst vorgestellte Studie #ESOPasap zieht die gleichen Schlüsse.

Anfang Juni haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsausschuss das Konjunktur- und Zukunftspaket zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Zuge der Corona-Krise beschlossen und darin auch Verbesserungen für die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Unternehmen vereinbart. Der direkt gewählte CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Böblingen und Berichterstatter für das Thema Startups in der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt diesen Beschluss. "Junge Unternehmen und Startups können besonders in der frühen Unternehmensphase selten Gehälter bezahlen, die mit denen von etablierten Unternehmen vergleichbar wären. Gleichzeitig stehen sie im internationalen Wettbewerb um die besten Talente. Formen der Mitarbeiterbeteiligung bieten daher eine gute Möglichkeit, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, langfristig zu motivieren und an sich zu binden. Neben dem Startup-Rettungsschirm und dem Zukunftsfonds sind Mitarbeiterbeteiligungen ein weiterer wichtiger Baustein, um die Rahmenbedingungen für Startups in Deutschland zu verbessern. Gerade in Zeiten der weltweiten Pandemie müssen wir Startups, die Treiber für Innovationen in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen sind und damit zur Innovationskraft und Wirtschaftsstärke Deutschlands beitragen, unterstützen. Daher sollte der Beschluss des Koalitionsausschusses möglichst schnell auf den Weg gebracht werden", erklärt Marc Biadacz. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung zu prüfen. Das Instrument der Mitarbeiterbeteiligung sieht vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben ihrem Gehalt eine Beteiligung am Unternehmenswert als zusätzliche spezifische Form der Vergütung erhalten und damit am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden. "Im europäischen und internationalen Vergleich ist besonders die steuerliche Attraktivität von Beteiligungsmodellen in Deutschland sehr gering. Das bestätigt auch die vom Bundesverband Deutsche Startups e.V. in Auftrag gegebene und heute vorgestellte Studie #ESOPasap zur Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Die Studie führt uns klar vor Augen, dass die aktuelle Rechtslage den Bedürfnissen der Praxis nicht gerecht wird und es noch einige Stellschrauben gibt, an denen gedreht werden muss. Hierzu gehören die deutliche Erhöhung des Steuerfreibetrages für Mitarbeiterbeteiligungen, die faire Besteuerung des Erlöses von Mitarbeiteranteilen und die Vermeidung von "trockenem Einkommen". Längerfristig müssen wir zudem die Schaffung eines ausgeglichenen Regelungsrahmens für virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen oder die Einführung einer neuen Gesellschaftsform ergänzend zum GmbH-Recht prüfen. Im Buch NEUSTAAT habe ich gemeinsam mit Bundestagskolleginnen und -kollegen Vorschläge gemacht, wie eine konkrete Ausgestaltung dieser Ideen aussehen könnte. In einem ersten Schritt liegt es jetzt an der Bundesregierung, Lösungen zu präsentieren, welche Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes umgesetzt werden sollen", so Marc Biadacz.

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