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Damit es jedes Kind packt! Zusammentreffen mit der Familienministerin Dr. Franziska Giffey in Berlin

Maßnahmen nach dem Kita- Qualitäts-Teilhabeverbesserungsgesetz

Für Baden –Württemberg stehen rund 160 Mio. Euro für Maßnahmen nach dem Kita- Qualitäts-Teilhabeverbesserungsgesetz zur Verfügung.

Mit dem GUTE KITA GESETZ WIRD DIE FRÜHKINDLICHE Bildung eines jeden Kindes gestärkt. Die Kinder sollen entdecken, was sie für Fähig – und Fertigkeiten haben, welche Talente in ihnen schlummern und diese zu entfalten.

Mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro die Länder bis 2022 um die Qualität in der Kinderbetreuung weiterzuentwickeln. Die Qualität wird beispielsweise in bessere Betreuungsschlüssel, eine gute Ausbildung für angehende Fachkräfte mehr Zeit für Kita Leitungen und ggf. für weniger Gebühren. Damit die Familien deutlich entlastet werden und die Kinder viel bessere Chancen auf Teilhabe und Bildung haben.

Jedes Land legt fest, für welche Handlungsschritte und Maßnahmen sie die Bundesmittel einsetzen werden. Baden – Württemberg bekommt rund 729 Mio. Euro.

Das Handlungskonzept bzw. Ziele sind:

Mehr Fachkräfte für die vergütete parxisintegrierte Ausbildung gewinnen (analog werden 2019 / 2020 insgesamt 661 weitere Fachkräfteschüler*Innen welche über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert werden.

Leitungszeit sicherstellen und Leitungskräfte qualifizieren

Alle Kitas erhalten einen Grundsockel für die Leitungszeit von sechs Stunden pro Woche für die Erfüllung der Kernaufgaben in der Einrichtung. Bei zwei – oder mehrgruppigen Kitas werden zusätzlich zwei Stunden pro Gruppe Leitungszeit gewährt. Eine Weiterquallifizierung für Kitaleitungen mit einer Basisqualifizierung und wählbaren Modulen zu Themen wie Kommunikation und Gesprächsführung angeboten.

Starke Kindertagespflege

Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen fördern

Die Unterrichtseinheiten (Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen) soll von 160 auf 300 Unterrichtseinheiten erhöht werden. Zudem soll die gesamte Weiterbildung von bisher 15 Unterrichtseinheiten auf 20 Unterrichtseinheiten pro Jahr aufgestockt werden.

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Damit es jedes Kind packt! Zusammentreffen mit der Familienministerin Dr. Franziska Giffey in Berlin

Maßnahmen nach dem Kita- Qualitäts-Teilhabeverbesserungsgesetz

Für Baden –Württemberg stehen rund 160 Mio. Euro für Maßnahmen nach dem Kita- Qualitäts-Teilhabeverbesserungsgesetz zur Verfügung.

Mit dem GUTE KITA GESETZ WIRD DIE FRÜHKINDLICHE Bildung eines jeden Kindes gestärkt. Die Kinder sollen entdecken, was sie für Fähig – und Fertigkeiten haben, welche Talente in ihnen schlummern und diese zu entfalten.

Mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro die Länder bis 2022 um die Qualität in der Kinderbetreuung weiterzuentwickeln. Die Qualität wird beispielsweise in bessere Betreuungsschlüssel, eine gute Ausbildung für angehende Fachkräfte mehr Zeit für Kita Leitungen und ggf. für weniger Gebühren. Damit die Familien deutlich entlastet werden und die Kinder viel bessere Chancen auf Teilhabe und Bildung haben.

Jedes Land legt fest, für welche Handlungsschritte und Maßnahmen sie die Bundesmittel einsetzen werden. Baden – Württemberg bekommt rund 729 Mio. Euro.

Das Handlungskonzept bzw. Ziele sind:

Mehr Fachkräfte für die vergütete parxisintegrierte Ausbildung gewinnen (analog werden 2019 / 2020 insgesamt 661 weitere Fachkräfteschüler*Innen welche über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert werden.

Leitungszeit sicherstellen und Leitungskräfte qualifizieren

Alle Kitas erhalten einen Grundsockel für die Leitungszeit von sechs Stunden pro Woche für die Erfüllung der Kernaufgaben in der Einrichtung. Bei zwei – oder mehrgruppigen Kitas werden zusätzlich zwei Stunden pro Gruppe Leitungszeit gewährt. Eine Weiterquallifizierung für Kitaleitungen mit einer Basisqualifizierung und wählbaren Modulen zu Themen wie Kommunikation und Gesprächsführung angeboten.

Starke Kindertagespflege

Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen fördern

Die Unterrichtseinheiten (Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen) soll von 160 auf 300 Unterrichtseinheiten erhöht werden. Zudem soll die gesamte Weiterbildung von bisher 15 Unterrichtseinheiten auf 20 Unterrichtseinheiten pro Jahr aufgestockt werden.

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